Ritter: Ratgeber Erbrecht
Ritter: Ratgeber Erbrecht
von: Heiko [Autor*in] Ritter
Erben und vererben
18,90 € Taschenbuch
ISBN: 9783423512497
Verlag: dtv Verlagsgesellschaft
Auflage: 4. Auflage
Jahr: 2020
Umfang: 220 Seiten
Einband: Taschenbuch
Sprache: Deutsch
Neuauflage erscheint bald
Für 12/2024 ist die Nachfolgeauflage angekündigt. Der Preis wird voraussichtlich 24,90 Euro betragen.
Sobald die Nachfolgeauflage verfügbar ist, können Sie diese bei uns im Shop bestellen.
Inhalt:
Dieser Ratgeber gibt einen umfassenden Überblick über das deutsche Erbrecht. Angefangen bei der richtigen Vorsorge zu Lebzeiten (wie beispielsweise Testament, Erbvertrag, Schenkung) bis hin zu den Besonderheiten bei Ehepaaren (mit oder ohne Kinder), Alleinstehenden, Lebensgemeinschaften oder Geschiedenen. Daneben ist auch wichtig zu wissen, was im Erbfall passiert und welche Rechte und Pflichten der Erbe oder die Erben haben. Was nach dem eingetretenen Todesfall zu beachten ist, wird ausführlich erklärt. Ob Alleinerbe, Erbengemeinschaft, Pflichtteilsberechtigte - für all diese denkbaren Konstellationen erhalten Sie wichtige Tipps und Hinweise bei der Abwicklung eines Erbfalls. Eine Vielzahl von leicht verständlichen Beispielen, Musterformulierungen, Checklisten und Tipps erklären die rechtlichen Aspekte und führen durch die schwierige Materie des Erbrechts.
Neuauflage:
Die Neuauflage ist vollkommen überarbeitet und auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung gebracht. Berücksichtigt wird unter anderem die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum digitalen Nachlass, zum Totenfürsorgerecht sowie zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments für den Fall des gleichzeitigen Versterbens. Darüber hinaus umfasst die Neuauflage Ausführungen zur gleichgeschlechtlichen Ehe und zur Adoption. Ferner wurde dem Kapitel Testamente mehr Raum mit anschaulichen Formulierungsbeispielen eingeräumt.
Zielgruppe:
Für alle, die ihre Erbangelegenheiten zu Lebzeiten regeln möchten und für diejenigen, die aufgrund eines eingetretenen Erbfalls selbst Erbe geworden sind.