Lutz: Definitionen für die Strafrechtsklausur
Niederle, Jan Media
SKU: ISBN 978-3-86724-050-5

Lutz: Definitionen für die Strafrechtsklausur
Niederle, Jan Media
SKU: ISBN 978-3-86724-050-5
Definitionen für die Strafrechtsklausur
von: Philipp Lutz
Unentbehrliche, griffige Formulierungen aus dem AT und BT zum Auswendiglernen
7,90 € Taschenbuch
ISBN: 9783867240505
Verlag: Niederle, Jan Media
Auflage: 13. Auflage
Jahr: 2021
Umfang: 112 Seiten
Einband: Taschenbuch
Sprache: Deutsch
Dieses Skript ist gedacht als Lernhilfe für Strafrechtsklausuren sowie für die mündliche Prüfung im Strafrecht. So wie man eine Fremdsprache nur erlernen kann, wenn man regelmäßig Vokabeln 'paukt', kann man auch eine Strafrechtsklausur nur dann bewältigen, wenn man vorher die zentralen Definitionen auswendig gelernt hat.
Wann sind z.B. die Voraussetzungen der 'Heimtücke' oder der 'Habgier' in § 211 gegeben? Was versteht man unter einem 'gefährlichen Werkzeug' oder einem 'hinterlistigen Überfall' i.S.d. § 224? Wann ist eine Sache 'fremd' i.S.d. § 242? Das Skript orientiert sich dabei an den gängigen Standard-Kommentaren, z.B. Schönke/Schröder und Fischer.
Die im Skript genannten Begriffe kann man sich am besten aneignen, wenn man - wie bei einem Vokabelheft - eine Hälfte der Seite mit einem Stück Papier etc. abdeckt und ausprobiert, ob die aufgelisteten Begriffe bekannt sind.
Inhalt:
sverzeichnis und Leseprobe unter http://www.niederle-media.de/mediafiles//Sonstiges/H-Definitionen.pdf
von: Philipp Lutz
Unentbehrliche, griffige Formulierungen aus dem AT und BT zum Auswendiglernen
7,90 € Taschenbuch
ISBN: 9783867240505
Verlag: Niederle, Jan Media
Auflage: 13. Auflage
Jahr: 2021
Umfang: 112 Seiten
Einband: Taschenbuch
Sprache: Deutsch
Dieses Skript ist gedacht als Lernhilfe für Strafrechtsklausuren sowie für die mündliche Prüfung im Strafrecht. So wie man eine Fremdsprache nur erlernen kann, wenn man regelmäßig Vokabeln 'paukt', kann man auch eine Strafrechtsklausur nur dann bewältigen, wenn man vorher die zentralen Definitionen auswendig gelernt hat.
Wann sind z.B. die Voraussetzungen der 'Heimtücke' oder der 'Habgier' in § 211 gegeben? Was versteht man unter einem 'gefährlichen Werkzeug' oder einem 'hinterlistigen Überfall' i.S.d. § 224? Wann ist eine Sache 'fremd' i.S.d. § 242? Das Skript orientiert sich dabei an den gängigen Standard-Kommentaren, z.B. Schönke/Schröder und Fischer.
Die im Skript genannten Begriffe kann man sich am besten aneignen, wenn man - wie bei einem Vokabelheft - eine Hälfte der Seite mit einem Stück Papier etc. abdeckt und ausprobiert, ob die aufgelisteten Begriffe bekannt sind.
Inhalt:
sverzeichnis und Leseprobe unter http://www.niederle-media.de/mediafiles//Sonstiges/H-Definitionen.pdf