Roxin: Strafrecht. Allgemeiner Teil 2

Beck C. H. SKU: ISBN 978-3-406-43868-4
Roxin: Strafrecht. Allgemeiner Teil 2

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Strafrecht. Allgemeiner Teil 2
von: Claus Roxin
Besondere Erscheinungsformen der Straftat

45,00 € Gebundene Ausgabe

ISBN: 9783406438684

Verlag: Beck C. H.
Auflage: 1. Auflage
Jahr: 2003
Umfang: 899 Seiten
Einband: Gebundene Ausgabe
Sprache: Deutsch

Die Neuerscheinung ist die Ergänzung zu dem von Roxin bereits in 3. Auflage erschienenen Band I des Allgemeinen Strafrechts, der sich mit den kriminialpolitischen Grundlagen sowie dem Aufbau der Verbrechenslehre befasst. Mit Band II wird nunmehr die Darstellung des Allgemeinen Teils des Strafrechts abgeschlossen.Systematisch überzeugend, wissenschaftlich grundlegend und sprachlich brillant behandelt Roxin im zweiten Band seines Allgemeinen Teils die unterschiedlichen Formen der Strafstraftat. Dazu zählen Täterschaft und Teilnahme, der Versuch und die Unterlassungsdelikte. Dargestellt werden zudem die maßgeblichen Kriterien bei der Mehrheit von Straftaten, die Konkurrenzen.Roxin behandelt diese Materien nicht nur nach den Ergebnissen der herrschenden Meinung, sondern stellt die wichtigsten für und gegen eine bestimmte Lösung sprechenden Argumente dar, um dem Leser die Möglichkeit zu geben, sich eine eigene Meinung zu bilden. Dabei wird auch die Rechtsprechung ausführlich geschildert.Auf der Grundlage des über Jahrzehnte entwickelten strafrechtlichen Systems des Autors führt das Werk die eigenen Konzeptionen in zahlreichen Punkten fort. Insbesondere mit dem Kapitel 'Täterschaft und Teilnahme' legt Roxin als führender Wissenschaftler auf diesem Gebiet nunmehr eine vollständige Darstellung auf dem neusten Stand vor, die - ebenso wie seine sonstigen Lehren - nicht nur die Wissenschaft sondern auch die Rechtsprechung nachhaltig beeinflussen wird.- Täterschaft- Teilnahme- Besondere persönliche Merkmale. Akzessorietätslockerung und Vertreterhaftung- Vorstufen der Beteiligung- Der Versuch- Der Rücktritt vom VersuchDie Unterlassungstat- Das Unterlassungsdelikt im allgemeinen und seine Abweichungen vom Begehungsdelikt- Die Gleichstellung des Unterlassens mit dem BegehenKonkurrenzenFür Studenten, Referendare, Strafverteidiger, Strafgerichte.
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